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Musterdokument · Wohnungswirtschaft

Gestattungs- und Errichtungsvertrag

fiberONE-Mustervertrag Lesefassung ein Vertrag pro Gebäude

Lesefassung des fiberONE-Gestattungs- und Errichtungsvertrags für die Wohnungswirtschaft. Sie folgt dem in der Branche etablierten Standard für die dienstneutrale Netzebene 4. Diese Fassung dient der Orientierung; rechtsverbindlich ist allein die jeweils unterzeichnete Vertragsfassung.

Worum es hier geht. Dies ist die Lesefassung des fiberONE-Gestattungsvertrags für die Wohnungswirtschaft — dienstneutral und mit vier Fasern je Wohneinheit. Sie gibt Ihnen vorab vollen Einblick in Rechte, Pflichten, Eigentum und Laufzeit. Rechtsverbindlich ist allein die jeweils unterzeichnete Vertragsfassung.

Inhalt

Vertragsparteien: [Name Kunde] („Vertragspartner") und die fiberONE — NYNEX satellite OHG, Darmstadt („fiberONE").

Präambel

Die Parteien vereinbaren die unentgeltliche Errichtung eines Glasfasernetzes in den Liegenschaften und Gebäuden des Vertragspartners sowie den Betrieb dieses Glasfasernetzes durch fiberONE.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand

  • a) Anbindung der Vertragsobjekte über (FTTH-)Glasfaserverbindungen an die Netzebene 3.
  • b) Gestattung zur Errichtung eines Grundstücks- und Gebäudenetzes in den im Ausbaugebiet liegenden Liegenschaften bis zu den Planterminen.
  • c) Gestattung, Liegenschaften mit „optionalem Ausbaurecht" (noch nicht im Ausbaugebiet) später auszubauen. Sonderregelungen zugunsten der Wohnungswirtschaft:
    • i. Teilt fiberONE nicht innerhalb von 24 Monaten einen verbindlichen Ausbautermin (Zeitfenster max. 12 Monate) mit, haben beide Parteien ein Kündigungsrecht.
    • ii. Erhält der Vertragspartner binnen 24 Monaten ein verbindliches Ausbauangebot eines anderen Netzbetreibers, besteht ein Sonderkündigungsrecht — sofern fiberONE nach Mitteilung nicht binnen 3 Monaten selbst einen mindestens gleich schnellen Ausbau zusichert („last call").

1.2 Beschreibung des Glasfasernetzes

  • a) Grundstücksnetz (vormals NE3): Glasfaserkabel im Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis Keller/Hausanschlussraum → Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP); Patchkabel zum Glasfasergebäudeverteiler (Gf-GV); der Gf-GV selbst.
  • b) Gebäudenetz (vormals NE4): Glasfaserinnenverkabelung Gf-GV → Etagenverteiler/Glasfasersammelpunkt (Gf-SP); der Gf-SP; Innenverkabelung Gf-SP → Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA); die Gf-TA in der Wohn-/Geschäftseinheit.

1.3 – 1.6 Ausbauweise, Finanzierung, Begehung, Ansprechpartner

  • 1.3 Ausbauweise: Gebäudenetz in Mehrfaserbauweise für den Vollausbau. Etagenverteiler/Gf-SP dienen nur der Bündelung.
  • 1.4 Finanzierung: Die Errichtung erfolgt unentgeltlich.
  • 1.5 Begehung: Vertrag steht unter aufschiebender Bedingung des Einvernehmens über Ausbauweise/Leitungsführung bei einer Vor-Ort-Begehung (Begehungsprotokoll). Vorhandene Leerrohre/Schächte werden nach Möglichkeit genutzt.
  • 1.6 Ansprechpartner: Beide Seiten benennen einen namentlichen Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit; Wechsel mit mind. 6 Wochen Vorlauf.

§ 2 Nutzung von Grundstücken und Gebäuden

§ 3 Errichtung des Grundstücksnetzes

Gestattet werden u. a.:

§ 4 Errichtung des Gebäudenetzes

4.1 Gestattet

  • a) Glasfaserinnenverkabelung mit 4 Fasern je Wohn-/Geschäftseinheit; davon 1 Faser direkt nutzbar; die übrigen 3 werden bei Bedarf (z. B. Mitnutzung durch Dritte) angeschaltet. Grundlage: „Musterleitlinie für FTTH-Gebäudenetze" (Stand 01.07.2018).
  • b) Einbau der Gf-TA in jeder Einheit (Netzabschluss; bis 4 Single-Mode-Fasern, Abschluss mit Pigtails).

Abweichungen von der Leitlinie werden protokolliert; zulässig, wenn keine unangemessenen Nachteile entstehen.

§ 5 Eigentum am Grundstücks- und Gebäudenetz

Einbau nur zu vorübergehendem Zweck (§ 95 Abs. 1 S. 2 / Abs. 2 BGB). Die Netze verbleiben während und nach der Vertragslaufzeit im Eigentum von fiberONE, sofern nicht anders vereinbart. Das Netz soll nach Vertragsende der Versorgung der Bewohner dienen. Öffnungsklausel: individuell andere Eigentumsregelungen sind möglich — aktiv ansprechen.

§ 6 Betrieb, Service, Netzzugang Dritter

§ 7 Modernisierung / Rückbau von Liegenschaften

§ 8 Vertriebsmaßnahmen in Gebäuden

Qualitätsstandards beim Haustürvertrieb: eindeutige Identifizierbarkeit der Vertriebsmitarbeiter, Prüfbarkeit der Legitimität, Beschwerdemöglichkeiten, transparente Offenlegung der Verkaufsabsicht. Das Wohnungsunternehmen kann per Hausrecht abweichen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

§ 10–13 & Anlagen

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