Leistungsbeschreibung · Dark Fibre

Dark Fibre — Leistung & Service-Level

Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement (SLA) der NYNEX satellite OHG für unbeschaltete Glasfaserstrecken (Dark Fibre) — Bestandteil des Vertrages neben den AGB für Geschäftskunden und der jeweiligen Kundenbestellung

Version V26.07-rev1 · Stand: Juli 2026 · Ersetzt: Fassung vom 19.08.2021
NYNEX satellite OHG · Robert-Bosch-Straße 20, 64293 Darmstadt · HRA 84829, Amtsgericht Darmstadt

Entwurf

1. Einleitung und Geltungsbereich

1.1

Dieses Dokument beschreibt die Leistungsparameter der NYNEX satellite OHG (nachfolgend „NYNEX") gegenüber ihren Dark-Fibre-Kunden sowie die Ansprüche des Kunden für den Fall, dass NYNEX diese Leistungsparameter nicht einhält.

1.2

Das vorliegende Service Level Agreement („SLA") gilt ausschließlich für Dark-Fibre-Dienste von NYNEX und umfasst keine anderen Dienste oder kundenspezifischen Lösungen. Es ist im Zusammenhang mit den AGB für Geschäftskunden und der jeweiligen Kundenbestellung („CO" — Customer Order) zu lesen. Im Falle von Widersprüchen gelten die Unterlagen in der Rangfolge gemäß Ziffer 1 der AGB.

1.3

Dark Fibre richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Überlassung unbeschalteter Glasfaser ist kein öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienst; die Endnutzerschutz-Vorschriften des Teils 3 TKG finden nur Anwendung, soweit sie nach ihrem Anwendungsbereich einschlägig sind (vgl. Ziffer 11).

↑ nach oben

2. Leistungszusagen (Service Level Commitments)

2.1

Ein Service Level Commitment („SLC") ist ein von NYNEX gegenüber dem Kunden zugesagtes Leistungsmerkmal des Dienstes. Weist ein Dienst die in diesem Dokument genannten Eigenschaften nicht auf (Nichteinhaltung eines SLC), kann dem Kunden ein Anspruch auf eine Gutschrift nach Maßgabe dieses SLA und der AGB entstehen.

2.2

NYNEX gibt für Dark-Fibre-Dienste Leistungszusagen hinsichtlich:

  • Time to Fix (TTF) — Wiederherstellungszeit bei Ausfällen (Ziffer 5),
  • Customer Commitment Date (CCD) — verbindlicher Bereitstellungstermin (Ziffer 7).

Für die Geltendmachung von Gutschriften ist das Verfahren nach Ziffer 8 einzuhalten.

↑ nach oben

3. Eigenschaften des Dienstes

3.1

Der Dark-Fibre-Dienst besteht aus einem nicht überwachten Punkt-zu-Punkt-Glasfaserpaar (bestehend aus zwei Faser-Spans), das durch Spleißen oder Patchen (Steckverbindungen) entlang eines oder mehrerer Glasfaserkabelsegmente bereitgestellt wird. Die verwendeten Glasfasern entsprechen den Spezifikationen der ITU-T G.652 oder ITU-T G.655.

3.2

NYNEX liefert den Ende-zu-Ende-Dienst entlang verfügbarer Standardkabelsegmente, es sei denn, der Kunde hat eine spezifische Wegeführung gefordert, die in der betreffenden CO vereinbart und durch NYNEX bestätigt wurde.

3.3

Sofern in der CO nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe am letzten Netzelement von NYNEX, d. h. an einem NYNEX-Glasfaserverteiler (ODF — Optical Distribution Frame).

3.4

Da die Faser unbeschaltet überlassen wird, obliegen Beschaltung, Übertragungstechnik und deren Betrieb ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die eingesetzte Technik den einschlägigen Normen entspricht und die Faser sowie Einrichtungen Dritter nicht beeinträchtigt (insbesondere zulässige optische Sendeleistungen).

↑ nach oben

4. Abnahme und Bereitstellungsnachweis

4.1

NYNEX prüft den Dienst vor Übergabe an den Kunden wie folgt:

  • bidirektionaler OTDR-Test bei 1310 nm und 1550 nm,
  • bidirektionaler Dämpfungstest (Insertion Loss) bei 1310 nm und 1550 nm.
4.2

Eine Kopie der Testergebnisse erhält der Kunde zusammen mit der Bereitstellungsanzeige (Service Handover Document) im PDF-Format per E-Mail durch das NYNEX Service Activation Team.

4.3

Der Dark-Fibre-Dienst gilt mit dem Tag der Bereitstellung als abgenommen und akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Textform begründet widerspricht.

↑ nach oben

5. Wiederherstellungszeit (Time to Fix)

5.1

NYNEX sagt die Beseitigung eines Ausfalls innerhalb einer festgelegten Zeit zu. Die TTF-Leistungszusage beträgt acht (8) Stunden ab Eröffnung des Trouble Tickets. Die Störungsannahme ist an 24 Stunden pro Tag, 365 Tagen im Jahr erreichbar (Ziffer 6 der allgemeinen Leistungsbeschreibung).

5.2
Gutschriften bei Überschreitung der TTF-Leistungszusage
Ausfallzeit über TTF-SLC hinausGutschrift (% der monatlichen Vergütung des betroffenen Dienstes)
00:00 – 03:59 Stunden15 %
04:00 – 07:59 Stunden30 %
08:00 – 11:59 Stunden50 %
12:00 – 15:59 Stunden75 %
länger als 16:00 Stunden100 %
5.3

NYNEX behält sich das Recht vor, den Dienst unter Verwendung anderer Glasfaserkabelsegmente temporär wiederherzustellen, bis eine permanente Wiederherstellung möglich ist. NYNEX informiert den Kunden über die temporäre Lösung und vereinbart mit ihm ein Wartungsfenster (nach Möglichkeit als geplante Wartung) für die permanente Wiederherstellung.

↑ nach oben

6. Chronische Fehler

Ein chronischer Fehler liegt vor, wenn dieselbe Leistungszusage in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder viermal innerhalb von zwölf Monaten nicht eingehalten wird. Liegt ein chronischer Fehler vor, kann der Kunde den betroffenen Dienst innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der letzten Nichteinhaltung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform kündigen — ohne weitere Zahlungspflichten, mit Ausnahme der monatlichen Vergütung bis zur Beendigung.

↑ nach oben

7. Bereitstellungstermin (Customer Commitment Date)

7.1

Nach Annahme einer gültigen Kundenbestellung erhält der Kunde eine Mitteilung in Textform mit einem verbindlichen Datum für die Bereitstellung des Dienstes („Customer Commitment Date" oder „CCD"), sofern der Kunde einen Dark-Fibre-Dienst zwischen On-Net-Standorten beauftragt hat. Bei Bestellungen mit Off-Net-Standorten ist NYNEX von anderen Lieferanten und Dritten abhängig und teilt daher kein CCD mit; der Kunde wird über den Stand der Lieferung regelmäßig informiert.

7.2

Stellt NYNEX einen Dienst nicht am CCD bereit, erhält der Kunde für jeden Tag der Überschreitung eine Gutschrift in Höhe von zwei Tagen der monatlichen Vergütung des betroffenen Dienstes, begrenzt auf 100 % einer monatlichen Vergütung.

7.3

Überschreitet NYNEX das CCD um mehr als zwanzig (20) Arbeitstage, steht dem Kunden für diesen Dienst ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall hat der Kunde lediglich die NYNEX nachweislich entstandenen Drittkosten zu tragen; Kosten für eine vorzeitige Kündigung fallen nicht an.

↑ nach oben

8. Geltendmachung von Gutschriften

8.1

Um eine Gutschrift geltend zu machen, muss der Kunde:

  • das Problem NYNEX mitteilen und ein Trouble Ticket eröffnen (Störungs-Hotline oder E-Mail),
  • binnen dreißig (30) Kalendertagen nach dem Vorfall einen Antrag auf Gutschrift in Textform stellen, mit folgenden Angaben: Ticketnummer (sofern vorhanden), Zeitpunkt der Eröffnung und Schließung des Tickets, Identifikation des betroffenen Dienstes (wie in der CO angegeben).
8.2

Die Gutschrift wird nach den Regelungen der AGB erteilt und mit den laufenden monatlichen Zahlungen verrechnet.

↑ nach oben

9. Begrenzung von Gutschriften und Ausschlüsse

9.1

Die Verpflichtung von NYNEX zur Zahlung von Gutschriften für die Nichteinhaltung derselben Leistungszusage ist auf drei aufeinanderfolgende Monate pro Vertragsjahr begrenzt. Der Gesamtbetrag der in einem Monat für einen Dienst zu gewährenden Gutschriften übersteigt in keinem Fall 100 % der gesamten monatlichen Vergütung, die für diesen Dienst in dem betreffenden Monat zu zahlen ist.

9.2

NYNEX ist nicht für Fehler in Netzwerken Dritter verantwortlich, die der Herstellung von Verbindungen zu den in einer CO vereinbarten Übergabepunkten dienen; hierfür werden keine Gutschriften gewährt.

9.3

Bei der Berechnung von Gutschriften bleiben folgende Zeiträume außer Betracht:

  • sämtliche in den AGB aufgeführten Ausschlüsse,
  • Zeiträume, in denen unzutreffende oder unvollständige Informationen des Kunden eine Fehlerdiagnose oder Wiederherstellung verhindert haben,
  • Zeiträume, in denen NYNEX der Zugang zu Netzwerkkomponenten oder Kundenstandorten verweigert wurde, soweit dieser Zugang für Fehlerbeseitigung, Reparatur, Diagnose oder Abnahmetests erforderlich war,
  • Zeiträume, in denen der Kunde für NYNEX nicht erreichbar war, um die Wiederherstellung des Dienstes zu bestätigen,
  • Notfall-Wartungsarbeiten (Emergency Maintenance) an der Netzinfrastruktur von NYNEX,
  • geplante Wartungsarbeiten (Scheduled Maintenance), solange das vereinbarte Wartungsfenster nicht überschritten wird,
  • Verzögerungen bei der Erlangung behördlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen und Erklärungen.
↑ nach oben

10. Überlassung an Dritte

Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an dem ihm überlassenen Dark-Fibre-Dienst als Dark Fibre an Dritte zu überlassen, zu vermieten, unterzuvermieten, zu übertragen oder weiterzuverkaufen — es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform in einer CO vereinbart. Die Erbringung eigener Telekommunikationsdienste des Kunden über die beschaltete Faser gegenüber seinen eigenen Kunden bleibt hiervon unberührt; insoweit ist der Kunde selbst für die Einhaltung des TKG (insbesondere Meldepflicht nach § 5 TKG) verantwortlich.

↑ nach oben

11. Gesetzliche Ansprüche

Die Gutschriftenregelungen dieses SLA gelten als pauschalierte Kompensation der beschriebenen Leistungsstörungen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden — einschließlich etwaiger Ansprüche aus §§ 57, 58 TKG, soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist, sowie Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Haftungsregelung der AGB — bleiben unberührt; erhaltene Gutschriften werden auf solche Ansprüche angerechnet, soweit sie denselben Sachverhalt betreffen. Die Möglichkeit der Schlichtung bei der Bundesnetzagentur (§ 68 TKG) bleibt unberührt, soweit anwendbar.

↑ nach oben

Dieses Dokument lässt sich über den Druckdialog sauber als PDF speichern.