Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NYNEX satellite OHG für die fiberONE Geschäftskundentarife (Business & Professional)
EntwurfDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen, welche die NYNEX satellite OHG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt (HRA 84829), Sitz und Anschrift Robert-Bosch-Straße 20, 64293 Darmstadt, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Andreas Buxbaum und Gunter Frank (nachfolgend „NYNEX"), unter der Marke fiberONE gegenüber Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde") erbringt.
Gegenstand der Geschäftskundentarife sind insbesondere dedizierte, symmetrische Glasfaseranschlüsse mit Bandbreiten bis 100 Gbit/s, Standortvernetzung über eigene Wellenlängen (WDM) und unbeschaltete Glasfaser (Dark Fiber), Internet- und Datendienste mit festen IP-Adressen (IPv4 und IPv6 im Dualstack), Sprachtelefonie (VoIP) und gehostete Telefonanlagen (Hosted PBX) sowie ergänzende Vorleistungsprodukte anderer Netzbetreiber, soweit das eigene Netz von NYNEX nicht reicht (nachfolgend „Leistungen").
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NYNEX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn NYNEX ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Die Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages (Auftrag/Auftragsbestätigung), individueller Angebote, der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Produktinformationsblätter, dieser AGB sowie der dazugehörigen Preislisten erbracht. Bei Widersprüchen zwischen diesen Unterlagen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung, (2) Produktinformationsblatt und Leistungsbeschreibung, (3) Preisliste, (4) diese AGB.
Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) in der jeweils gültigen Fassung, die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) 2024/1309), bestehende Zusammenschaltungs- und Vorleistungsverträge mit anderen Netzbetreibern sowie Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) beeinflusst. Die Parteien sind sich einig, dass das Risiko von Änderungen dieser Rahmenbedingungen nicht einseitig von NYNEX zu tragen ist. Das TKG gilt auch dann, wenn in diesen AGB nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
NYNEX ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in wirtschaftlich vertretbarem Umfang an das Netz angeschlossen werden kann, sowie vom Vorliegen einer Gestattung des Eigentümers des Grundstücks bzw. des hausinternen Netzes. Wird eine erteilte Gestattung später entzogen oder stellt sich heraus, dass keine Gestattung vorlag, ist NYNEX zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Die Geschäftskundentarife richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht beabsichtigt; für Verbraucher gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden.
Schutz von Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht: Ist der Kunde ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 71 Abs. 2 TKG, so gelten die dort genannten Verbraucherschutzvorschriften des TKG (insbesondere zur Vertragszusammenfassung, zu Produktinformationsblättern, zu Vertragslaufzeiten und zum Anbieterwechsel) entsprechend, es sei denn, der Kunde hat einer Abweichung ausdrücklich in Textform zugestimmt. NYNEX weist hierauf vor Vertragsschluss gesondert hin.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von NYNEX seine Unternehmereigenschaft sowie seine Einordnung nach Ziffer 2.2 nachzuweisen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags durch NYNEX, spätestens jedoch mit der betriebsfähigen Freischaltung des Anschlusses. Die Annahme erfolgt durch Zugang einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung, die regelmäßig einen bestätigten Schaltungstermin enthält.
Auch die erlaubte Nutzung einer von NYNEX bereitgestellten Leistung in Verbindung mit einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat kann einen Vertrag begründen. In diesem Fall gilt der Inhalt des der Freischaltung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.
NYNEX ist berechtigt, den Vertragsschluss sowie die Bereitstellung einzelner Leistungen von einer Bonitätsprüfung des Kunden abhängig zu machen (vgl. § 18). Ergibt die Prüfung konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ausfallrisiko, kann NYNEX den Vertragsschluss ablehnen oder von einer Sicherheitsleistung (§ 17) bzw. von Vorauszahlung abhängig machen.
Glasfaser- und Datendienste: NYNEX stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen dedizierten, in der Regel symmetrischen Breitbandanschluss von vorab festgelegten Anschlusspunkten mit definierten Übergabeschnittstellen bereit. Umfang, Bandbreite, Verfügbarkeitsklasse, Anzahl der IP-Adressen (IPv4/IPv6) und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Auftrag, der Produktbeschreibung und der Leistungsbeschreibung.
Wellenlängen und Dark Fiber: Für die Standortvernetzung bietet NYNEX nach gesonderter Vereinbarung eigene Wellenlängen (WDM) sowie unbeschaltete Glasfaser (Dark Fiber) auf Layer 1/2 an. Bei Dark-Fiber- und Wellenlängenprodukten obliegt der Betrieb der aktiven Übertragungstechnik – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – dem Kunden; NYNEX schuldet die physikalische Bereitstellung und die vereinbarte Dämpfungs- bzw. Verfügbarkeitsgüte des Übertragungsweges.
Serverbetrieb und feste IP-Adressen: In den Geschäftskundentarifen ist der Betrieb eigener Server, die Dienste für Dritte bereitstellen, gestattet, soweit dies im Auftrag bzw. in der Produktbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist und die jeweils zugeteilten festen IP-Adressen genutzt werden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der über seinen Anschluss angebotenen Dienste verantwortlich.
Sprachtelefonie (VoIP): NYNEX stellt VoIP-Anschlüsse stets in Verbindung mit einem Breitbandanschluss bereit. Anzahl der gleichzeitigen Sprachkanäle und der Rufnummern ergeben sich aus dem Auftrag. Die eingehende Portierung bestehender Rufnummern ist für den Kunden kostenfrei; für die abgehende Portierung auf einen anderen Anbieter kann ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben werden. Die Verbindung zum SIP-Server von NYNEX setzt einen geeigneten Internetzugang voraus. Übertragungsqualität und Verfügbarkeit können durch Netze Dritter, durch die vom Kunden eingesetzte Anbindung sowie durch dessen Hard- und Software eingeschränkt sein; diese Einschränkungen hat NYNEX nicht zu vertreten.
Notruf bei VoIP: Der Kunde ist verpflichtet, NYNEX seinen genauen Standort („Stammadresse") mitzuteilen, damit bei Notrufen die Standortkennung übermittelt werden kann. Bei Nutzung des Anschlusses an einem anderen Standort (Nomadismus) kann die korrekte Standortübermittlung nicht gewährleistet werden; der Kunde hat den Standort der Notrufabfragestelle in diesem Fall selbst mitzuteilen. VoIP ist nicht für den Betrieb von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet; bei Strom- oder Internetausfall ist der Notrufzugang nicht verfügbar.
Hosted PBX: Die gehostete Telefonanlage wird von NYNEX auf Basis einer offenen Plattform betrieben und über den Glasfaseranschluss des Kunden angebunden. Funktionsumfang (z. B. Nebenstellen, Warteschleifen, Sprachmenüs, Voicemail-to-E-Mail, Gesprächsaufzeichnung) ergibt sich aus der Produktbeschreibung.
NYNEX ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen und Leistungen über Vorleistungsprodukte anderer Netzbetreiber zu erbringen. Soweit NYNEX Leistungen über fremde Netze erbringt, schuldet NYNEX die Leistung im Umfang der ihr selbst zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten.
NYNEX ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Netzsicherheit und -integrität, der Interoperabilität, des Datenschutzes, zur Abwehr von Spam oder Schadsoftware oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. NYNEX verfügt über ein der BNetzA vorgelegtes Sicherheitskonzept gemäß § 166 TKG.
Die vereinbarte Jahresverfügbarkeit, die zugesicherten Reaktions- und Entstörzeiten (SLA-Klassen business und pro) sowie die Gutschriften und Pönalen bei Nichteinhaltung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Die Verfügbarkeitsklassen (VK 0 bis VK 4) bestimmen Wegeführung und Systemtechnik des jeweiligen Übertragungsweges.
Störungsmeldungen nimmt NYNEX über die in der Produktbeschreibung genannte Störungs-Hotline rund um die Uhr (24/7/365) sowie per E-Mail und über das Kundenportal entgegen. Wartungsarbeiten und Ausfälle infolge höherer Gewalt werden auf die Verfügbarkeit nicht angerechnet, sofern angekündigte Wartung vorliegt.
Die gesetzliche Entstörungspflicht sowie die Entschädigungs- und Minderungsansprüche nach § 58 TKG bleiben neben den vertraglichen SLA-Regelungen unberührt; vertraglich gezahlte Gutschriften werden auf gesetzliche Entschädigungen angerechnet.
Bereitstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn NYNEX sie ausdrücklich in Textform zugesagt hat. Verzögerungen, die auf unzureichende oder unrichtige Angaben des Kunden oder auf die Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten zurückgehen, setzen verbindliche Terminzusagen außer Kraft.
Eine Standardinstallation liegt vor, wenn die Leitungsführung über vorhandene Inhouse-Verkabelung möglich ist. Abweichende Installationsformen (z. B. Tiefbau, zusätzliche Verkabelung) werden nach Aufwand gemäß Preisliste berechnet.
Der Kunde gewährt dem Personal von NYNEX und deren Beauftragten während der Installation, Wartung und Entstörung Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen und stellt – soweit erforderlich – Strom, geeignete Stellflächen und Klimatisierung bereit. Hält der Kunde einen vereinbarten Technikertermin nicht ein oder verweigert den Zutritt, werden die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (z. B. zusätzliche Anfahrten) gemäß Preisliste berechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Kunde nutzt die Leistungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften. Er trifft geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Dritte und ergreift selbst angemessene Schutzmaßnahmen für seine Systeme.
Der Kunde hält Zugangsdaten (Kundenportal, VoIP, Datendienste) vertraulich, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und ändert sie unverzüglich bei Verdacht auf Kenntniserlangung durch Dritte.
Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die die Netzstruktur, die Netzfunktionalität oder die Integrität des Netzes gefährdet, sowie den Einsatz von Einrichtungen oder Anwendungen, die die physikalische oder logische Netzstruktur verändern können.
Der Kunde übermittelt keine rechtswidrigen, unaufgeforderten oder belästigenden Inhalte (z. B. unerlaubte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS) und unterlässt rechtswidrige Kontaktaufnahmen sowie die Übermittlung von Inhalten mit straf-, rechts- oder sittenwidrigem Charakter. Bei VoIP übermittelt der Kunde nur ihm zugeteilte Rufnummern.
Der Kunde teilt vertragsrelevante Änderungen – insbesondere Firmierung, Anschrift, Rechnungsanschrift, Ansprechpartner und Bankverbindung – unverzüglich mit. Die Kundenkommunikation erfolgt vorrangig elektronisch; der Kunde benennt hierfür eine gültige, regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse.
Der Kunde stellt NYNEX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und von ihm zu vertretenden Nutzung der Leistungen beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Leistungen an Dritte sowie der gewerbliche Wiederverkauf bedürfen der vorherigen Zustimmung von NYNEX in Textform. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
Soweit eine Überlassung gestattet ist, weist der Kunde die Nutzer in die Dienste ein und informiert die Mitbenutzer des Telefonie-Anschlusses darüber, dass im Rahmen der Rechnungsstellung Verbindungsdaten (Einzelverbindungsnachweis) bekannt gegeben werden. Der Kunde haftet für Entgelte, die durch zugelassene Dritte über seinen Anschluss anfallen, soweit ihm dies zuzurechnen ist.
Von NYNEX installierte oder zur Selbstinstallation überlassene technische Einrichtungen und Geräte bleiben Eigentum von NYNEX, sofern sie nicht ausdrücklich vom Kunden gekauft wurden. Verkaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NYNEX (Eigentumsvorbehalt). Bei Pfändung oder Zugriff Dritter auf Eigentum von NYNEX informiert der Kunde NYNEX unverzüglich.
Der Kunde darf eigene Endgeräte einsetzen (Endgerätefreiheit). Die vertragsgemäße Funktion wird nur mit von NYNEX empfohlenen Geräten gewährleistet; der Einsatz anderer Geräte erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden durch nicht empfohlene Hard- oder Software haftet der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
NYNEX ist berechtigt, Firmware und Konfiguration der von ihr bereitgestellten Einrichtungen per Fernzugriff zu aktualisieren und anzupassen, soweit dies zur Störungsbehebung, zur Sicherheit oder zur Umstellung von Diensten erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber vorab informiert, soweit zumutbar.
Es gelten die Entgelte der vereinbarten Preisliste bzw. des individuellen Angebots, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der betriebsfähigen Freischaltung.
Einmalige Leistungen werden nach Leistungserbringung, wiederkehrende Grundentgelte monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Entgelte monatlich nachträglich abgerechnet. Erreichen verbrauchsabhängige Entgelte innerhalb eines Abrechnungszeitraums 50,00 €, ist NYNEX zur Zwischenabrechnung berechtigt. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch; auf Wunsch in Papierform.
Zahlung per SEPA-Lastschrift: Die Entgelte werden grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt NYNEX hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat (Gläubiger-ID DE58F1000001812922) und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage verkürzt. Alternativ kann nach Rechnungseingang überwiesen werden, wenn dies vereinbart ist; in diesem Fall ist der Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) anzugeben.
Bei vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften berechnet NYNEX eine Bearbeitungspauschale von 7,50 € je Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, NYNEX der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei wiederholten Rücklastschriften kann NYNEX auf Vorkasse umstellen.
Vergütungen sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Ändern sich die von NYNEX an Dritte zu zahlenden Entgelte für Vorleistungen, Netzzusammenschaltung oder besondere Netzzugänge oder sonstige dem Vertrag zugrunde liegende Gestehungskosten, kann NYNEX die vom Kunden geschuldeten Entgelte nach billigem Ermessen unter Wahrung des Äquivalenzverhältnisses anpassen, ohne dadurch einen zusätzlichen Vorteil zu erlangen. NYNEX kündigt solche Änderungen mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform an.
NYNEX kann die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Anpassung an geänderte gesetzliche oder regulatorische Vorgaben, höchstrichterliche Rechtsprechung oder technische Weiterentwicklungen) und das Äquivalenzverhältnis gewahrt bleibt.
Führt eine Änderung nach Ziffer 11.1 oder 11.2 zu einer nicht unwesentlichen Schlechterstellung des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf das Kündigungsrecht und die Folgen des Schweigens weist NYNEX in der Mitteilung gesondert hin. Gesetzliche Änderungen der Umsatzsteuer gibt NYNEX ohne Kündigungsrecht des Kunden weiter.
Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform geltend zu machen und zu begründen. Nach Ablauf der Frist ist NYNEX berechtigt, die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche nach Fristablauf bleibt unberührt.
NYNEX darf den Anschluss ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 € in Verzug ist. Die Sperre wird mindestens zwei Wochen zuvor in Textform unter Angabe der Folgen angedroht und – soweit technisch möglich und zumutbar – auf die betroffene Leistung beschränkt. Der Kunde bleibt auch während der Sperre zur Zahlung der vereinbarten wiederkehrenden Entgelte verpflichtet.
Ohne vorherige Androhung darf NYNEX bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sperren, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, betrügerischen Handlungen oder einer Gefährdung der Netzintegrität. Nach Ausgleich der rückständigen Beträge und etwaiger Sperrkosten wird der Anschluss unverzüglich wieder freigeschaltet.
Bei Leistungsverzug von NYNEX gilt eine angemessene Nachfrist von mindestens zehn Werktagen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt beiderseits unberührt.
NYNEX haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie (c) im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NYNEX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gesetzliche Haftungsbegrenzung bei Telekommunikationsdiensten: Soweit eine Pflicht zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht, ist die Haftung gemäß § 70 TKG auf 12.500 € je Endnutzer begrenzt; gegenüber mehreren Endnutzern wegen desselben Ereignisses auf insgesamt 30 Millionen €. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit NYNEX Leistungen über fremde Netze erbringt, haftet sie nur im Umfang der eigenen, gegen den jeweiligen Netzbetreiber regressfähigen Ansprüche. Bei Datenverlust ist ein Mitverschulden des Kunden wegen unterlassener, zumutbarer Datensicherung zu berücksichtigen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NYNEX. Der Kunde ist zur Schadensminderung verpflichtet.
Für Folgekosten aus Notrufen bei nomadischer VoIP-Nutzung außerhalb des angegebenen Standorts (z. B. Ausrücken an einen falschen Ort) haftet der Kunde. Für Einschränkungen von VoIP in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit, die außerhalb des Einflussbereichs von NYNEX liegen, sowie für die Notrufübermittlung bei Strom- oder Internetausfall übernimmt NYNEX keine Haftung.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Auftrag bzw. der Leistungsbeschreibung. Verträge mit einer Mindestlaufzeit verlängern sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit bzw. mit Monatslaufzeit sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Kündigungen bedürfen der Textform.
Soweit der Kunde Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 71 Abs. 2 TKG ist und keiner abweichenden Regelung in Textform zugestimmt hat, gelten die verbraucherschützenden Vorschriften zur Laufzeit und Verlängerung (insbesondere § 56 TKG) entsprechend; in diesem Fall ist der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Kündigungen können über das Kundenportal, per E-Mail an info@fiberone.de oder per Post an NYNEX satellite OHG, Robert-Bosch-Straße 20, 64293 Darmstadt erklärt werden. Bei einem Anbieterwechsel unterstützt NYNEX die Rufnummernmitnahme und den Wechselprozess nach Maßgabe des § 59 TKG.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für NYNEX liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich unter falscher Identität registriert, den Anschluss oder zugeteilte Rufnummern missbräuchlich einsetzt, trotz Mahnung und Sperre mit Zahlungen säumig bleibt, erheblich gegen Vertragspflichten verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.
Pauschalierter Schadensersatz: Kündigt NYNEX den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet der Kunde einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der bis zum regulären Laufzeitende noch zu zahlenden wiederkehrenden Entgelte. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn NYNEX einen höheren oder der Kunde einen geringeren bzw. gar keinen Schaden nachweist.
NYNEX ist berechtigt, vom Kunden eine Sicherheitsleistung (z. B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder Vorauszahlung) in Höhe des voraussichtlichen Entgelts für bis zu drei Monate zu verlangen:
NYNEX ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit fälligen, unbezahlten Forderungen zu verrechnen.
↑ nach obenNYNEX verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der telekommunikationsrechtlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter fiberone.de/datenschutz/.
Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit ist NYNEX berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO, § 31 BDSG) Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen und im Falle einer nicht vertragsgemäßen Abwicklung Daten an diese zu übermitteln. Der Kunde wird über die jeweils beauftragten Auskunfteien in der Datenschutzerklärung informiert.
Der Kunde kann einer Verarbeitung zu Werbezwecken jederzeit widersprechen und erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Betroffene Personen haben die Rechte aus den Art. 15 bis 21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
Ereignisse höherer Gewalt – unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle Dritter) – entbinden die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen zu beseitigen. Solche Zeiträume werden auf vereinbarte Verfügbarkeiten nicht angerechnet.
↑ nach obenNebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von NYNEX in Textform auf Dritte übertragen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Streitbeilegung: Soweit der Kunde nach § 71 Abs. 2 TKG geschützt ist, kann er zur Beilegung von Streitigkeiten über die in den §§ 51 bis 66 TKG geregelten Rechte ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, beantragen (§ 68 TKG). Im Übrigen ist NYNEX nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von NYNEX (Darmstadt), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort ist der Sitz von NYNEX. Vertragssprache ist Deutsch.