Allgemeine Geschäftsbedingungen »Hotspot«

Öffentliches WLAN für Betreiber

Bedingungen der NYNEX satellite OHG für den fiberONE Hotspot-Dienst — kabelloser Internetzugang, den der Betreiber seinen Gästen und Nutzern bereitstellt

Version V26.06-rev1 · Stand: Juni 2026 · Ersetzt: Fassung vom 12.07.2021
NYNEX satellite OHG · Robert-Bosch-Straße 20, 64293 Darmstadt · HRA 84829, Amtsgericht Darmstadt
Geschäftsführende Gesellschafter: Andreas Buxbaum, Gunter Frank

Entwurf

1. Vertragsgegenstand und Adressatenkreis

1.1

Die NYNEX satellite OHG, Robert-Bosch-Straße 20, 64293 Darmstadt (nachfolgend „NYNEX"), ermöglicht ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Betreiber") über bereitgestellte WLAN-Technik, beliebigen Dritten (nachfolgend „Nutzer") einen kabellosen Zugang zum Internet anzubieten. Für diese Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2

Der Betreiber setzt den Hotspot-Dienst ausschließlich zur Förderung seines eigenen Geschäfts ein. NYNEX bietet diese Leistung ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht beabsichtigt.

1.3

Die Internetanbindung des Hotspots erfolgt über einen Glasfaserzugang von NYNEX mit einer symmetrischen Datenrate von in der Regel 1.000 Mbit/s, der separat zu beauftragen oder Bestandteil einer übergeordneten Versorgung (z. B. building_connect) ist.

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2. Leistungen von NYNEX

2.1

NYNEX sorgt für die Dauer des Vertrages für die Funktionsfähigkeit und die Aktualität der Software auf der bereitgestellten Hardware. Diese Verpflichtung entfällt, soweit die Hardware beschädigt oder unsachgemäß bedient wurde.

2.2

NYNEX leistet grundsätzlich nur Support für Komponenten, die zum Hotspot-System gehören, also über NYNEX bezogene oder nach Vereinbarung integrierte Geräte. Für andere Geräte oder Systeme wird kein Support geleistet. Liegt ein von NYNEX zu vertretender Fehler an der bereitgestellten Hardware vor, ist NYNEX im gesetzlichen Rahmen zur Reparatur oder zum Austausch verpflichtet.

2.3

NYNEX kann die Autorisierungs- und Anmeldedaten der Nutzer im Schutzinteresse des Betreibers und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten speichern und im gesetzlich zulässigen Rahmen an berechtigte Behörden weitergeben. NYNEX gewährleistet dabei den Datenschutz nach den geltenden Bestimmungen (§ 11).

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3. Hardware, SSID und Aufstellort

3.1

Der Betreiber erhält die benötigte Hardware leihweise von NYNEX. Sie bleibt im Eigentum von NYNEX. Der Betreiber verpflichtet sich, die Hardware gegen schädigende Einwirkungen zu schützen und für die Nutzer betriebsbereit zu halten.

3.2

Die SSID des WLAN-Netzes wird auf „fiberONE @ BEZEICHNUNG" festgelegt, wobei die Bezeichnung von beiden Vertragsparteien einvernehmlich gestaltet werden kann.

3.3

Eine Änderung des vereinbarten Aufstellorts der Hardware ist nur mit vorheriger Zustimmung von NYNEX zulässig, da hiervon Funkausleuchtung, Verfügbarkeit und rechtliche Zuordnung abhängen.

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4. Pflichten des Betreibers

4.1

Der Betreiber stellt sicher, dass der Hotspot-Dienst nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften betrieben wird. Er gestaltet ein etwaiges Anmelde- bzw. Begrüßungsportal (Captive Portal) rechtskonform, insbesondere im Hinblick auf Impressums-, Datenschutz- und Informationspflichten gegenüber den Nutzern.

4.2

Nachträglich vom Betreiber veranlasste Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten – insbesondere Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart oder Zahlungsweg – können gemäß Preisliste berechnet werden.

4.3

Der Betreiber unterrichtet NYNEX unverzüglich über erkennbare Störungen, Beschädigungen oder einen Verlust der bereitgestellten Hardware.

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5. WLAN-Haftungsprivileg und verantwortliche Nutzung

5.1

Keine Störerhaftung: Für die Durchleitung fremder Informationen über das WLAN gilt das Haftungsprivileg für Diensteanbieter nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, §§ 7 ff. DDG, vormals Telemediengesetz). Anbieter eines drahtlosen lokalen Netzwerks können danach insbesondere nicht auf Unterlassung, Schadensersatz, Beseitigung oder die Erstattung von Abmahnkosten wegen einer durch einen Nutzer begangenen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Eine Verpflichtung zur Registrierung der Nutzer, zur Verschlüsselung oder zum Verlangen eines Passworts als Voraussetzung der Nutzung besteht nicht.

5.2

Von Dritten übertragene Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistung von NYNEX und werden von NYNEX nicht überprüft – auch nicht darauf, ob sie schädigende Software enthalten oder Rechte Dritter verletzen.

5.3

Verstößt der Betreiber wiederholt gegen ihm obliegende Pflichten und unterlässt er dies trotz Aufforderung nicht, ist NYNEX berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung zu ergreifen, insbesondere die WLAN-Zugangsdienste mit sofortiger Wirkung zu sperren oder den den Verstoß begründenden Inhalt zu entfernen. Ein hieraus NYNEX entstehender, vom Betreiber zu vertretender Schaden ist zu ersetzen.

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6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1

Die Mindestlaufzeit beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 36 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

6.2

Soweit der Betreiber Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 71 Abs. 2 TKG ist und keiner abweichenden Regelung in Textform zugestimmt hat, gelten die verbraucherschützenden Vorschriften zur Vertragslaufzeit entsprechend.

6.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

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7. Entgelte und Zahlung

7.1

Die Kosten richten sich nach dem vom Betreiber gewünschten Leistungsumfang; die konkreten Tarife werden vor Vertragsschluss im Angebot mitgeteilt. Die Entgelte werden monatlich im Voraus fällig.

7.2

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, sofern vereinbart, andernfalls durch fristgerechte Überweisung. Durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Gläubiger-ID DE58F1000001812922) ermächtigt der Betreiber NYNEX widerruflich, die fälligen Entgelte einzuziehen, und sorgt für ausreichende Kontodeckung.

7.3

Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der Inbetriebnahme und endet am letzten Tag des Monats. Jeder weitere Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat und beginnt am Monatsersten.

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8. Verfügbarkeit und Support

8.1

Die Hotspot-Dienste werden im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten rund um die Uhr angeboten. Zeitweilige Störungen können sich aus Gründen höherer Gewalt oder durch Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind. NYNEX unternimmt zumutbare Anstrengungen, solche Störungen baldmöglichst zu beseitigen.

8.2

Nach Eröffnung eines Support-Tickets sichert NYNEX eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der regulären Supportzeiten (Montag bis Freitag, 10:00–18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zu. Abweichende Supportzeiten gelten nur bei gesonderter Vereinbarung.

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9. Gewährleistung bei Mängeln

9.1

Bei der Beanstandung von Sachmängeln an gelieferter Hardware ist die Rückgabe des reklamierten Teils Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei berechtigten Beanstandungen leistet NYNEX nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.2

Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder wird sie verweigert, kann der Betreiber im gesetzlichen Rahmen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Hat der Betreiber eine Teillieferung abgenommen und tritt er nicht vom gesamten Vertrag zurück, ist der Preis im Verhältnis zur tatsächlich vertragsgemäß gelieferten Menge zu mindern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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10. Haftung und Haftungsfreistellung

10.1

NYNEX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NYNEX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2

Soweit die Haftung von NYNEX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NYNEX. Die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 70 TKG bleibt unberührt.

10.3

Der Betreiber stellt NYNEX und deren Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden, vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Dienstes beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

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11. Datenschutz

11.1

NYNEX verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der DSGVO, des BDSG und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Betreiber und NYNEX legen, soweit erforderlich, ihre datenschutzrechtlichen Rollen (z. B. Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung) gesondert fest.

11.2

Einzelheiten zur Verarbeitung der Nutzerdaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter fiberone.de/datenschutz/. Der Betreiber stellt sicher, dass die Nutzer vor der Nutzung des Hotspots in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung informiert werden.

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12. Schlussbestimmungen

12.1

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform und müssen von NYNEX bestätigt werden.

12.2

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

12.3

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von NYNEX (Darmstadt), soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

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